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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Flughafentransfer
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Angaben durch Fabri-Reisen kommt der Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. Fabri-Reisen ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.

§ 2 Inhalt des Vertrages
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. Fabri-Reisen muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Der Inhalt der Leistungen ist in den jeweils aktuellen Ausführungsrichtlinien beschrieben. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfachen Strecke. Der Preis schließt einen Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person ein.
2.1. Bedingt durch den Verkehr können bei der Abholung am Flughafen Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 45 Minuten) nicht ausgeschlossen werden. Erhebliche Verspätungen der ankommenden Flüge befreien Fabri-Reisen von der Pflicht zur vereinbarten Abholung. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.
2.2. Ausnahmesituationen wie Staus, Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von Fabri-Reisen gar nicht, oder nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich Fabri-Reisen. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit , Staupuffer sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.
2.4. Einen Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person werden ohne Aufpreis befördert. Bei Übergepäck und Sperrgepäck werden Zuschläge erhoben, da in diesen Fällen meist größere Fahrzeuge eingesetzt werden müssen. Die Zuschläge können vernmündlich erfragt werden. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.

§ 3 Preis
Der in der jeweils zuletzt veröffentlichten Preisliste angegebene Preis, ist bei Antritt der gebuchten Fahrt in Bar zu entrichten.

§ 4 Rücktritt und Treffpunkte am Flughafen
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei Fabri-Reisen spätestens 24 Std. vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei Fabri-Reisen eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr in Höhe des gültigen Fahrpreises aus. Bei Nichterscheinen des Kunden wird der Gesamtfahrpreis als Entschädigung geschuldet. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, Fabri-Reisen nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Dem Reisenden obliegt es, den Zugang der Rücktrittserklärungen zu bewirken. Der jeweils vereinbarte Treffpunkt am Flughafen ist verbindlich.

§ 5 Gewährleistung
Fabri-Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Fabri-Reisen dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Firma Fabri-Reisen der Höhe nach auf das Zweifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Fabri-Reisen haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der Firma Fabri-Reisen zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand Mai 2006